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Rechtsanwältin Annett Engel-Lindner

 

 

Frau Rechtsanwältin Annett Engel-Lindner studierte

Rechtswissenschaften an der Freien Universität

in Berlin und Brüssel und ist seit dem Jahr 2005

als Rechtsanwältin zugelassen.

Schwerpunkte ihrer anwaltlichen Tätigkeit liegen 

im Wohn- und Gewerberaummietrecht, der

begleitenden Beratung und prozessualen

Betreuung von Wohnungseigentümergemein-schaften  und Hausverwaltungen, sowie der

Betreuung von Mandaten im Bereich des

Immobilienrechts.


 

Frau Rechtsanwältin Engel-Lindner hat den Fachanwaltskurs im Miet- und Wohneigentumsrecht in Berlin erfolgreich absolviert.

Neben den Kerntätigkeiten beschäftigt sich Frau Rechtsanwältin Engel-Lindner mit dem Straßenverkehrsrecht , Verwaltungsrecht und allgemeinen zivilrechtlichen Themen, insbesondere der zivilrechtlichen Vertragsgestaltung.

Aufgrund ihrer langjährigen Beratungstätigkeit  von kleinen und mittelständischen Unternehmen, sowie privaten Bauherren im Bereich der öffentlichen Fördermittel finden sie hier eine kompetente Ansprechpartnerin für die Beratung und Durchsetzung Ihrer geplanten Vorhaben.

Frau Rechtsanwältin Engel-Lindner ist zudem seit dem Jahre 2005 für den Verein Foerderband e.V. als Dozentin tätig und führt dort regelmäßig Seminare im Bereich des Miet- und Energie- und Sozialrechts durch.

 

Frau Rechtsanwältin Engel-Lindner ist seit dem 01.04.2010 in der Partnerschaftsgesellschaft Domrich Anders Schaller in Bürogemeinschaft tätig.

 

 

 

Aktuelles

 

 

Balkonanbau als allgemein üblicher Standard

 

Das LG Berlin hat entschieden, dass der Mieter den Anbau eines Balkons am Wohnzimmer an die Wohnung zu dulden hat.

 

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Kein Anspruch des Mieters auf Einhaltung der Energieeinsparverordnung

 

Das LG Berlin hat entschieden, dass der Mieter aus einem Verstoß des Vermieters gegen die öffentlich-rechtliche Verpflichtung nach § 9 Abs. 3, EnEV nicht begehbare, aber zugängliche oberste Geschossdecken beheizter Räume mit einer Dämmung nachzurüsten, keinen Schadenersatzanspruch geltend machen kann.

 

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